NEU Carrera Dig.124/Dig.132 Wireless 2.0 Empfänger -lose-
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Carrera Dig.124/Dig.132 Wireless 2.0 Empfänger -lose-
Carrera Dig.124/Dig.132 Wireless 2.0 Empfänger -lose-
- Empfänger für WIRELESS 2.0 Controller DIGITAL 132 und DIGITAL 124
- DIGITAL 124, DIGITAL 132
- Für problemloses kabelloses Fahrvergnügen
- Packungsinhalt: 1x 2.4 GHz WIRELESS 2.0 Empfänger
Neuware lose - ohne OVP
Das Bindeglied zwischen Carrera Bahn und WIRELESS 2.0 Handregler
Der WIRELESS 2.0 Empfänger wird benötigt, damit die WIRELESS 2.0 Controller mit dem Fahrzeug verbunden sind. Ein WIRELESS 2.0 Empfänger für alle Fahrzeuge ist ausreichend. D.h. es können bis zu sechs Fahrzeuge angeschlossen werden. Einsetzbar ist der Empfänger für DIGITAL 132 oder DIGITAL 124 Bahnen. Einfach den SET-Knopf am Empfänger drücken, daraufhin den Binding-Knopf an der Oberseite des Controllers drücken, schon ist der WIRELESS+ Controller mit der Bahn verbunden. Für die weiteren Controller geht man genauso vor. Mit den WIRELESS+ Controllern in Verbindung mit dem WIRELESS 2.0 Empfänger erlebst Du spannende Rennen in der DTM, GT3 oder einer anderen spannenden Rennserie auf Deiner eigenen Carrera Bahn.
Hinweis zur Kompatibilität von Carrera Wireless 2.0 mit dem bisherigen 2.5 GHz Wireless+ System: Wireless 2.0 Handregler können nur mit dem Wireless 2.0 Empfänger betrieben werden, entsprechend funktionieren die bisherigen Wireless+ Handregler nur mit Wireless+ Empfängern. Ein Parallelbetrieb ist jedoch möglich, wenn sowohl ein Wireless 2.0 Empfänger 20010122 als auch ein Wireless+ Empfänger 20010112 an der Carrera Digital Control Unit angeschlossen sind, es dürfen lediglich die Adressen der Fahrzeuge nicht doppelt vergeben werden.
Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV): Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber, der Verkaufsstelle oder an den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich zurückzugeben. Abweichend können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach dem § 4 Abs. 2 oder mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren. Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden gleichbedeutenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Die Entscheidung, welches Zeichen verwendet wird, trifft der nach § 11 Abs. 1 zur Kennzeichnung Verpflichtete.
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